Führerscheinuntersuchungen:
Für die Erteilung eines Führerscheins sind je nach Klassen ärztliche Untersuchungen und eine Untersuchung des Sehvermögens erforderlich. Diese Untersuchungen können komplett im Rahmen eines Termins bei uns durchgeführt werden:
1. PKW-Fahrer der Führerscheinklassen B, BE, C1 und C 1 E:
benötigen eine Sehtestbescheinigung nach § 12 (bzw. Anlage 6.1 oder 6.2 FeV)*
2. LKW-Fahrer der Führerscheinklassen C, CE: benötigen als Erstbewerber sowie ab dem 45. Lebensjahr alle 5 Jahre:
• ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
• Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
3. Taxi / Busfahrer der Führerscheinklassen D, DE benötigen alle 5 Jahre:
• ärztliche Untersuchung mit Bescheinigung nach Anlage 5.1 FeV
• Untersuchung des Sehvermögens mit Bescheinigung nach Anlage 6.2 FeV*
• Reaktionstest nach Anlage 5.2 FeV (kann nicht bei uns durchgeführt werden)